Über das Vermögen des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 25 MS „Vega Topas“ GmbH & Co. Containerschiff KG wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Der FHH Fonds Nr. 25 MS „Vega Topas“ reiht sich damit in eine Reihe von Pleiten von Schiffsfonds ein, die aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in der Schifffahrtsbranche, insbesondere im Hinblick auf gesunkene Erlöse und Chartraten Tribut zollen mussten.

Trotz des Insolvenzverfahrens kann aber für Anleger die Möglichkeit bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Der Abschluss der Anlage in Form einer Beteiligung an dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 25 MS „Vega Topas“ wird Anlegern häufig von einem Berater oder einer Bank empfohlen worden sein.

Bei einer Anlage in Schiffsfonds handelt es sich aber um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Anlageberater sind aber zum Einen verpflichtet die persönlichen Vorstellungen und Anlageziele bzw. die Risikoneigung von Anlegern bei Empfehlung der Anlage zu berücksichtigen.

Außerdem müssen Berater bzw. Banken Ihre Kunden auch insbesondere richtig und vollständig über die hohen Risiken einer derartigen Anlage aufklären.

Sofern Anleger nicht ordnungsgemäß beraten worden sind, kann sich gegen den Berater ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

Sofern die Anlage in Form einer Beteiligung an dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 25 MS „Vega Topas“ von einem Kreditinstitut empfohlen worden ist, ist die Bank auch verpflichtet, über Provisionsrückvergütungen, die sie für die Empfehlung erhalten hat, aufzuklären.

Sofern dies nicht erfolgt ist, kann bereits aus diesem Gesichtspunkt gegen die Bank ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Ob eine fehlerhafte Beratung gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 18.07.2014