Über das Vermögen der Faktum Finance GmbH, Offenbach, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Gläubiger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Wie berichtet, hatte die Faktum Finance GmbH offeriert, dass Anleger ihr über Nachrangdarlehen Kapital gewähren. Zur Absicherung sollen auch Grundschulden zur Verfügung gestellt worden sein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte die Faktum Finance GmbH darüber informiert, dass nach ihrer Ansicht Verträge über Nachrangdarlehen mit einer entsprechenden Absicherung von Rückzahlungsansprüchen ein unerlaubtes Einlagengeschäft darstellen.

Ansprüche neben dem Insolvenzverfahren

Wie bereits berichtet, kann sich auch unabhängig von dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchzusetzen.

Wenn ein Anleger von einem Anlageberater oder einem Vermittler der Abschluss eines Nachrangdarlehens mit der Faktum Finance GmbH empfohlen worden ist und die Beratung fehlerhaft war, kann sich möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

 

Stand: 09.11.2015