Die European Investment Systems SL mit einer Adresse in Mallorca, Spanien, Korrespondenzadresse in Frankfurt am Main, Deutschland, offeriert Anlegern aus Deutschland über ihre Homepage u. a. Festgeldanlagen und auch Anlagen in Aktien.

Von der spanischen Aufsichtsbehörde erfolgte bereits auch ein Hinweis darauf, dass die European Investment Systems SL über keine entsprechende Erlaubnis für Investmentgeschäfte verfügt.

Auch hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im September 2019 den Hinweis veröffentlicht, dass die European Investment Systems SL in Deutschland ein Wertpapier in Form von vorbörslichen Aktien anbietet, ohne dafür einen von der BAFin genehmigten Prospekt veröffentlich zu haben.

 Zusammenhang mit der Firma Meridian Interstate Europe?

Die Aufmachung der Unterlagen, mit denen seitens der European Investment Systems SL Anlagen angeboten werden, sind auch gleichartig mit Unterlagen, mit denen eine Firma Meridian Interstate Europe, ebenfalls mit Sitz in Spanien, deutschen Anleger Festgeldanlagen und Aktienanlagen angeboten hat. Gegenüber der Meridian Interstate Europe hatte die BaFin aber bereits mit einer Verfügung vom 29.05.2019 die sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Einlagengeschäftes angeordnet.

Möglichkeiten für Anleger der European Investment Systems SL

Anleger, die der European Investment Systems SL Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit deutschen Anlegern von der European Investment Systems SL Festgeldanlagen angeboten werden, handelt es sich daher unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

Für das Betreiben eines Einlagengeschäftes benötigt ein Anbieter, auch mit Sitz in Irland, wenn er derartige Geschäfte Anlegern in Deutschland im Inland anbietet, benötigt er dafür nach unserer Auffassung eine vorherige Erlaubnis der BaFin.

Über eine entsprechende Erlaubnis verfügt aber die European Investment Systems SL, soweit uns bekannt, nicht.

Soweit von der European Investment Systems SL Anlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Soweit Aktienanlagen angeboten werden, ohne dass ein entsprechender von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegt, können sich Ansprüche für einen Anleger ergeben.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der European Investment Systems SL Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 20.01.2020