Über das Vermögen der European Financial Invest AG, Frankfurt, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert.

Ansprüche gegen die European Financial Invest AG können daher nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Bei der Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass die Forderungen ausreichend konkretisiert werden und entsprechende Unterlagen eingereicht werden müssen, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Unseres Erachtens kann eine Forderung im Insolvenzverfahren auch auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger im Insolvenzverfahren der European Financial Invest AG.

Optionen für Anleger neben dem Insolvenzverfahren

Wie berichtet, hat die European Financial Invest AG mit dem Ankauf von Lebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen unseres Erachtens auch ein Einlagengeschäft betrieben.

Unabhängig von der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren kann daher die Möglichkeit bestehen, dass verantwortliche Personen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte auch bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 20.12.2016