Gegenüber der EquiCon Investment GmbH, Dresden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die Geschäfte durch Rückzahlung der Gelder abzuwickeln.

Von der EquiCon Investment GmbH wurde der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, wobei sich die EquiCon zu einer unbedingten Rückzahlung der Gelder gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete.

Unerlaubtes Einlagengeschäft durch die EquiCon Investment GmbH

Nach Ansicht der BaFin hat die EquiCon Investment GmbH mit dem Abschluss derartiger Darlehensverträge und der Annahme von entsprechenden Geldern ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Unerlaubtes Kreditgeschäft

Außerdem hat die EquiCon Investment GmbH nach Mitteilung der BaFin auch Gelddarlehen gewährt und dabei auch das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der Behörde betrieben.

Der Bescheid der BaFin ist auch bestandskräftig.

Insbesondere Anleger, die aufgrund von Darlehensverträgen der EquiCon Investment GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben und von der Gesellschaft keine Rückzahlung erhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit insbesondere auch unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben worden ist, können neben der Gesellschaft auch verantwortliche Organe auf Schadensersatz haften.

 

Stand: 12.05.2015