Wie die Kanzlei von betroffenen Anlegern erfahren hat, hat die Selfmade Capital Gesellschafter der Emirates III GmbH & Co. KG mit Schreiben von Ende Januar 2013 darüber informiert, dass die für den 31.12.2012 vorgesehene Rückzahlung des Genussrechtskapitals, das der Middle East Venture Capital Ltd. zur Verfügung gestellt worden sei, nicht erfolgt sei. Die Fondsgesellschaft sei erst am 04.12.2012 von der Middle East Venture Capital Ltd. darüber informiert worden, dass man zwar mit der Entwicklung des Investitionskapitals grundsätzlich zufrieden sei, aber eine zur Finanzierung der Rückzahlungsverpflichtung erforderliche Veräußerung der Immobilien nicht durchgeführt worden sei, da momentan nur Erlöse weit unter den Anschaffungskosten erzielt würden.

Aus diesem Grund wurde eine Verlängerung des Genussrechtsvertrages vorgeschlagen.

Von der Fondsgesellschaft wird die Annahme dieses Vorschlages mit der Folge entsprechender Anpassungen oder alternativ die Liquidation der Fondsgesellschaft zur Disposition über eine Abstimmung gestellt. Bei einer Liquidation dürften Verluste für die Anleger zu erwarten sein.

Auf der anderen Seite ist es aber auch völlig offen, ob sich bei einem längeren Zuwarten in absehbarer Zeit höhere Immobilienpreise ergeben, so dass auch dann die Gefahr besteht, dass bei einem späteren Verkauf lediglich die Bankkredite abgelöst werden können und Anleger mit einem Verlust rechnen müssen.

Betroffene Anleger, die rechtliche Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die Prüfung von Schadensersatzansprüchen wünschen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

 

Stand: 15.04.2013