Gegenüber der Eichmann & Lorenz Konsulting B. V., Amsterdam, Niederlande, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung des unerlaubten Erbringens einer Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Von Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. wird über die Internetseite www.eichundlor.com im Internet behauptet, der größte bankunabhängige Vermögensverwalter in Großbritannien zu sein und es wird damit geworben, Kundengelder entgegenzunehmen, um sie in Finanzinstrumenten nach „Multi-Asset-Ansatz“ anzulegen und zu verwalten, so die BaFin.

Mit diesem Angebot bzw. Geschäftsmodell erbringt die Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. nach Ansicht der BaFin eine Finanzportfolioverwaltung, ohne dafür über eine erforderliche Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

 Optionen für Anleger

Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) ist eine Finanzportfolioverwaltung die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

Soweit nach Ansicht der BaFin von der Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. eine Finanzportfolio betrieben wurde, ohne, dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügte, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen.

Denn nach der Rechtsprechung können sowohl die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche bei einer unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung auf Schadensersatz haften.

Anleger, die der Eichmann & Lorenz Konsulting B. V. Gelder zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden,welche rechtliche Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 05.08.2019