Wie wir berichtet hatten, ist ach einem Antrag der Gesellschaft ist im November 2013 über das Vermögen der ecoConsort AG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die ecoConsort AG war teil der Infinus- / Future-Business-Firmengruppe, Dresden.

Anleger konnten zum Einen Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG ab € 2.500,00 erwerben.

Versprochen wurde z. B. bei einem Anlagebetrag von € 5.000,00 und einer Laufzeit von 90 Tagen und einer Kündigungsfrist von 80 Tagen ein Zinssatz von 5,25% p.a..

Anleger, die Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG erworben haben, können entweder aufgrund des Insolvenzverfahrens Forderungen anmelden.

Außerdem konnten sich Anleger aber auch durch Beteiligungen an dem Fonds INFINUS ecoConsort Fund beteiligen. Es handelt sich dabei um einen Investmentfonds.

Zu diesem Investmentfonds gibt es eine eigene Kapitalanlagegesellschaft, die AXXON, Luxemburg, und dieser Fonds bzw. diese Gesellschaft ist von der Insolvenz der ecoConsort AG nicht betroffen.

Im Übrigen ist auch gegen Verantwortliche der Infinus- / Future-Business-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung von Ansprüchen gegen beteiligte Firmen und verantwortliche Personen sowie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen.

Stand: 19.03.2014