Die Staatsanwaltschaft hat in dem Strafprozess gegen die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung, die, weil Sie sich auch mit besten Beziehungen zu Dubai gerühmt hat, auch „Dubai-Gabi“ genannt wird, einen Antrag auf Verurteilung von 10 Jahren Haftstrafe gestellt, so ein Bericht in www.br.de vom 05.03.2015. Wie wir berichtet hatten, wurde Anlegern zu einer Kapitalanlagen bei der Firma Stark Vermögensverwaltung eine gleichbleibende monatliche Rendite von 5% und mehr versprochen.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sind auch Vermögenswerte im Wege der Rückgewinnungshilfe für Geschädigte sichergestellt worden.

Der Angeklagten als Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung wird nach dem Bericht in www.br.de vorgeworfen, dass diese für ihre Kunden die Illusion geschaffen habe, eine erfahrene Investmentbankern zu sein und sie Kunden ab 2008 betrogen habe, um sich ihren aufwendigen Lebensstil zu finanzieren. Es habe sich auch um ein Schneeballsystem gehandelt.

Für Anleger besteht daher auf Grundlage des strafrechtlichen Verfahrens die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung durchzusetzen, um auch auf die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte zugreifen zu können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt hierbei geschädigte Anleger.

 

Stand: 06.03.2015