Über das Vermögen der Dr. Mayer & Cie. GmbH ist nun ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte, die Lebensversicherungen an die Dr. Mayer & Cie. GmbH veräußert und versprochene Rückzahlungen nicht mehr erhalten haben, bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren sowie der weiteren Überwachung und Betreuung des Insolvenzverfahrens, das sicherlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Trotz dieses Insolvenzverfahrens können geschädigte Anleger unabhängig davon unter Umständen nach wie vor Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen.

Geschädigte Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob und gegen wen sich Forderungen durchsetzen lassen.

Stand: 22.01.2013