Insolvenzverfahren

Wie zu erfahren war, ist nun über das Vermögen der Direkt-Wert GmbH ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Anleger, die ihre Lebensversicherungen an die Direkt-Wert GmbH veräußert haben oder partiarische Darlehensverträge abgeschlossen haben, können Ansprüche gegen die Direkt-Wert GmbH nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend machen. Dafür müssen Forderungen angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Unerlaubtes Betreiben von Einlagengeschäften durch die Direkt-Wert GmbH

Wie wir bereits berichtet hatten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2014 gegenüber der Direkt-Wert GmbH die Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.

Auf dieser Grundlage kann daher für Anleger, die Versicherungen an die Direkt-Wert GmbH veräußert haben oder partiarische Darlehensverträge abgeschlossen haben, neben einer Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren die Möglichkeit bestehen, Ansprüche gegen verantwortliche Personen der Direkt-Wert GmbH aus unerlaubter Handlung wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften geltend zu machen, um das zur Verfügung gestellte Kapital bzw. die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen wieder zu realisieren.

Unsere Kanzlei berät Anleger auch bei der Prüfung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Stand: 12.11.2014