Wie betroffene Anleger, die Anlagen bei der zur S&K-Unternehmensgruppe gehörenden Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG abgeschlossen haben, berichten, erhielten diese Schreiben von dem Insolvenzverwalter, in dem dieser die Anleger auffordert, an sie bezahlte Ausschüttungen an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen.

Wie wir berichtet hatten, ist über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KGein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Insolvenzverwalter begründet die Rückforderungen, soweit dies zu hören war, damit, dass Ausschüttungen ohne Rechtsgrund gezahlt worden wären, da es sich um ein betrügerisches Schneeballsystem gehandelt habe.

Möglichkeiten für Gesellschafter der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG

Anleger sollten nicht ohne Prüfung die Forderung des Insolvenzverwalters nach Rückzahlung der Ausschüttungen erfüllen.

Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Höhe der Insolvenzverwalter überhaupt eine Forderung erheben kann.

Hinsichtlich des Vorwurfs eines betrügerischen Schneeballsystems ist noch ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Unternehmensgruppe anhängig, dessen Ausgang auch noch offen ist.

Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und inwieweit die Forderungen des Insolvenzverwalter berechtigt sind.

Stand: 21.11.2016