In einem Klageverfahren vor dem Landgericht Gera konnte für die von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretene Klägerin ein Vergleich mit dem beklagten Anlageberater geschlossen werden.

Der Vater der Klägerin hat auf Empfehlung eines Beraters eine bestehende Lebensversicherung an die Deutsche Policenaufwertung AG „verkauft“.

Von der Deutsche Policenaufwertung AG, 06511 Sangerhausen, mit formalen Sitz in der Schweiz in Herisau, wurde dem Vater der Klägerin und anderen Anlegern ein „Ankauf“ von Lebensversicherungen gegen das Versprechen einer Zahlung nach mehreren Jahren in Höhe eines Vielfachen des Wertes der Versicherung je nach gewählter Variante angeboten.

Wie wir berichtet hatten, existiert die Deutsche Policenaufwertung AG, nachdem in der Schweiz ein Liquidations- und Konkursverfahren eingestellt worden war, nicht mehr.

Für die Klägerin war in dem Klageverfahren aus abgetretenem Recht nach ihrem Vater gegen den Beklagten ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung geltend gemacht worden.

Mit dem abgeschlossenen Vergleich konnte nun ein erheblicher Teil des Wertes der an die DPAG veräußerten Lebensversicherung wieder realisiert werden.

Anlageberater sind nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, Anleger ordnungsgemäß, richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer Anlage aufzuklären und sie müssen auch die Plausibilität des Anlagekonzepts überprüfen.

Verletzt ein Berater die ihm aus einem Anlageberatungsvertrag resultierenden Pflichten, kann er auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die Lebensversicherungen an die Deutsche Policenaufwertung AG veräußert haben.

 

Stand: 11.02.2016