Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde nun hinsichtlich der Dero Bank AG der Entschädigungsfall festgestellt, da das Kreditinstitut nicht mehr fähig war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zu bedienen.

Wie bereits berichtet, hatte die BaFin zuvor bereits ein Moratorium wegen drohender finanzieller Überschuldung erlassen.

Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles können Kunden der Dero Bank AG nun im Rahmen des gesetzlichen Einlagensicherungsschutzes nach dem Einlagensicherungsgesetz Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH anmelden. Die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken prüft dann diese Ansprüche und zahlt dann Einlagen bis zu einer Höhe von € 100.000,00 Entschädigung aus.

Nachdem die BaFin auch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dero Bank AG gestellt hatte, wurde auch kürzlich ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Soweit ein Kunde der Dero Bank AG nicht sein gesamtes Kapital von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zurückerhält, kann auch die Möglichkeit bestehen, noch eine weitergehende Forderung im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Kunden der Dero Bank AG bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Entschädigungsverfahren sowie auch im Insolvenzverfahren.

16.03.2018