Wie nun zu erfahren war, ist nun über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG sowie der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

In diesem vorläufigen Insolvenzverfahren wird nun geprüft, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens sind für Anleger, die sich an den CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 beteiligt haben, Verluste zu befürchten. Ob betroffene Geschädigte nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens Ansprüche in dem Insolvenzverfahren anmelden können, muss, auch im Hinblick auf strafrechtliche Ermittlungen, geprüft werden.

Vor dem Hintergrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens stellt sich insbesondere auch für Anleger, die Verträge über Ratenzahlungen abgeschlossen haben, bei denen die Einlageverpflichtung noch nicht voll erfüllt ist, die Frage, ob und inwieweit entsprechende Beteiligungsverträge beendet werden können, um weitere Ratenzahlungen zu vermeiden.

Anleger, die Beteiligungen über Ratenzahlungen abgeschlossen haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Verträge zu beenden, um weitere Ratenzahlungen zu vermeiden.

Strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 

Wie wir bereits berichtet hatten, sind gegen die Verantwortlichen der Deltoton-Gruppe auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue anhängig.

Nach Information der Ermittlungsbehörden sollen die Angeschuldigten die eingenommenen Gelder von Anlegern über eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland hin- und hergeschoben haben, wobei die Gelder dann zweckwidrig verwendet und teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein sollen.

Sofern sich die Vorwürfe der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit gegeben sein, gegen einzelne verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen. Aber es muss ebenfalls in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich für einen betroffenen Geschädigten der Deltoton-Gruppe auf Grundlage von strafrechtlichen Ermittlungsergebnissen Ansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 20.02.2015