Drei Verantwortliche der Deltoton-Gruppe bzw. der CSA Beteiligungsfonds 4 u. 5 GmbH & Co. KG wurden nun vom Landgericht Würzburg, Strafgericht, in dem Strafverfahren zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verurteilt, so Medienberichte, wie etwa in Mainpost.de vom 22.03.2016.

Ein weiterer Angeklagter war bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Gegen einen weiteren Mitangeklagten läuft das Strafverfahren noch weiter.

Gegen die Verantwortlichen der Deltoton bzw. der CSA Beteiligungsfonds 4 u. 5 KG hatte die Staatsanwaltschaft, wie wir berichtet hatten, u. a. den Vorwurf des Betruges bzw. Anlagebetruges zu Lasten von Anlegern erhoben und mehrere Verantwortliche angeklagt.

Mit der strafrechtlichen Verurteilung von mehreren Angeklagten kann nun auch für Anleger weiter die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche auf Grundlage der strafrechtlichen Feststellungen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen. Da die Staatsanwaltschaft allerdings, wie wir bereits früher dargestellt hatten, die Tatzeit auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt hat, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte, die Anlagen bei der Deltoton oder dem CSA Beteiligungsfonds 4 u. 5 getätigt haben, hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 24.03.2016