Nun wird auch der offene Immobilienfonds CS Euroreal aufgelöst. Wie bereits bei dem SEB Immoinvest sollten die Anleger entscheiden, ob der Fonds wieder geöffnet werden kann oder nicht. Nach Angaben der Credit Suisse genügte aber die Liquidität nicht, um die hohen Rückgabewünsche der Anleger zu befriedigen. Der CS Euroreal wird daher abgewickelt und die Immobilien des Fonds sollen nun bis 2017 veräußert werden. Ob die Anleger das von ihnen investierte Kapital vollständig wieder zurückerhalten, ist offen.

Häufig werden im Rahmen der Verwertung der Immobilien keine angemessenen Preise erzielt, Dann müssen Anleger mit Verlusten rechnen.

Anleger, die Fondsanteile des CS Euroreal auf die Empfehlung des Beraters ihrer Hausbank oder ihrer Sparkasse oder auf den Rat eines freien Beraters erworben haben, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob nicht die Möglichkeit besteht, über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung das komplette Kapital wiederzuerhalten, so dass ein Verlust vermieden werden kann.

Eine fehlerhafte Beratung kann insbesondere begründet sein, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer derartigen Anlage eines offenen Immobilienfonds und etwa den Aspekt von Provisionsrückvergütungen, die eine Bank seitens der Fondsgesellschaft erhalten hat, aufgeklärt worden ist. So haben auch bereits einige Gerichte, etwa das Landgericht Frankfurt oder das Landgericht Berlin Banken zu Schadensersatz verurteilt, weil der Anleger nicht über Risiken des offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden ist.

Ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch begründet ist, muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Stand: 28.06.2012