Ende September hat vor dem Landgericht Frankfurt, Strafgericht, der Strafprozess gegen einen Verantwortlichen der Confido UG (haftungsbeschränkt) aus Griechenland begonnen.

Anlegern wurde der Erwerb von Walnussbäumen in Griechenland angeboten, wobei ihnen die Erzielung einer Rendite von 14 bis 15 % versprochen worden war. Die Bäume sollten nach über 20 Jahren abgeholzt werden und es sollte dann ein entsprechender Verkauf des Edelholzes stattfinden, über den die versprochenen Renditen erzielt werden sollten.

Bereits im Frühjahr dieses Jahres waren andere Verantwortliche vom Landgericht Frankfurt zu Haftstrafen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Walnussbäume verurteilt worden. Das Strafgericht hatte damals geäußert, dass Geschäftsabsichten mit Walnussplantagen niemals ernsthaft bestanden hätten und sie nur vorgespiegelt worden seien.

Der Verantwortliche der Confido UG (haftungsbeschränkt), gegen den Ende September das Verfahren eröffnet worden war, hatte sich im Frühjahr noch in Griechenland aufgehalten, so dass das Verfahren gegen ihn damals abgetrent worden war.

Möglichkeiten für Anleger, die Kapital für den Erwerb von Walnussbäumen über die Confido UG (haftungsbeschränkt) gezahlt haben

Solang noch keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Wie erwähnt, sind aber bereits mehrere Verantwortliche vom Landgericht Frankfurt, Strafgericht, wegen Betruges strafrechtlich zu Haftstrafen verurteilt worden.

Soweit auch in den Strafverfahren vom Strafgericht festgestellt worden ist, dass Anleger betrogen worden sind, können für diese Geschädigten auch Möglichkeiten bestehen, gegen die diese Verantwortlichen zivilrechtlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Betruges durchzusetzen.

Über die Durchsetzung eines entsprechenden Schadensersatzanspruches aus unerlaubter Handlung kann daher für Geschädigte die Möglichkeit gegeben sein, den erlittenen Schaden ggf. wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die über die Confido UG (haftungsbeschränkt) Walnussbäume erworben haben.

12.10.2017