Vor dem Landgericht Magdeburg, Strafgericht, hat das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Cashback GmbH, Wernigerode, begonnen.

Den Anlegern wurde über die Cashback GmbH über ein Anlagemodell „Direktinvest Plus“ angeboten, Kapital zur Verfügung zu stellen, das dann wiederum Unternehmen kreditweise für einer Laufzeit von vier Wochen per Lastschrift zur Verfügung gestellt werden sollte. Anlegern wurden Gewinne von 2 % pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten versprochen.

Dem Hauptverantwortlichen wird von der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiger Betrug und das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften vorgeworfen. Bei einer Mitangeklagten lautet der Vorwurf auf gewerbsmäßige Geldwäsche. Gemäß der Staatsanwaltschaft soll der Hauptverantwortliche eingenommene Gelder auf andere Konten weitergeleitet, in bar abgehoben oder für eigene Zwecke verwendet haben.

Möglichkeiten für geschädigte Anleger der Cashback-GmbH

Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren bestätigen, besteht für Anleger, die über das Anlagemodell „Direktinvest Plus“ der Cashback GmbH Kapital eingezahlt haben, auch die Möglichkeit, gegen den Angeklagten, dem auch von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen wird, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Im Übrigen wurden hier auch Gelder mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung von der Cashback GmbH angenommen. Dies stellt aber ein Einlagengeschäft dar, für das die Gesellschaft eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt hätte. Eine Erlaubnis der BaFin für ein Einlagengeschäft lag aber nicht vor.

Daher kann auch die Möglichkeit bestehen, gegen die Verantwortlichen der Cashback GmbH einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen.

Geschädigte der Cashback GmbH, die im Anlagemodell Direktinvest „Plus“ Gelder eingezahlt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. Unsere Kanzlei berät und unterstützt betroffene Anleger.