Anlegern wurde von der CAC Finanz AG, Egweil, Anlagen mit guten Renditemöglichkeiten von bis zu 5 % angeboten z. B. auch Anleihen einer Waschbär AG.

Geschäftsgegenstand der CAC Finanz AG war Finanzberatung und Emission von und der Handel mit Inhaberschuldverschreibungen, sowie Handel und Verwaltung von Rohstoffen, Edelmetallen und Finanzderivaten, Unternehmensbeteiligungen und Kapitalversicherungen.

Insolvenzverfahren eröffnet

Über das Vermögen der CAC Finanz AG ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleger, die der CAC Finanz AG Kapital zur Verfügung gestellt haben, können Forderungen gegen die Gesellschaft daher nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

Bei den angebotenen Investitionen handelt es sich nicht um sichere Anlagen. Wenn Anleger aber damit angeworben worden sind, dass es sich um sichere Anlagen handelt, kann die Möglichkeit bestehen, dass sich auch Schadensersatzansprüche, z. B. gegen Verantwortliche der CAC Finanz AG durchsetzen lassen. Auch stellt sich vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens die Frage, ob das von den Anleger zur Verfügung gestellt Kapital für renditeträchtige Investitionen verwendet wurde, um den Anlegern die versprochenen Renditen zahlen und eine Rückzahlung des Kapitals leisten zu können. Sofern die Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß sein sollte, kann sich unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch begründen lassen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Geschädigte hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

23.05.2018