Nach einer Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden wurden vier Beschuldigte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der BWF Stiftung festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft.

Die Verhafteten seien die maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen im Alter von 45 bis 67 Jahren.

Anlegern wurde von der BWF Stiftung, als deren Stiftungsträger der Bund Deutscher Treuhandstiftungen fungierte, der Ankauf von Gold gegen das Versprechen einer Rückzahlung zum ursprünglichen Kaufpreises am Ende der Vertragslaufzeit angeboten.

Wie wir bereits berichtet hatten, ist gegen Verantwortliche der BWF Stiftung ein umfangreiches, strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz wegen des Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte anhängig.

Nachdem nun Haftbefehle gegen vier Beschuldigte vollstreckt worden sind, haben sich die Ermittlungsergebnisse nun offenbar soweit verdichtet, dass ein dringender Tatverdacht bejaht wurde.

Nach den Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin soll ein zweistelliger Millionenbetrag der von den Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder nicht zum Ankauf von physischem Geld, sondern betrügerisch verwendet worden sein.

Über das Vermögen des Stiftungsträgers, des Bund Deutscher Treuhandstiftungen ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Nachdem nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem Geschäftsmodell der BWF Stiftung unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben worden ist, hatte die BaFin auch dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen bzw. der BWF Stiftung auch das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen kann für betroffene Geschädigte daher auch die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der BWF Stiftung Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Außerdem können auch Berater oder Vermittler, die Anlegern zu einer Anlage in Gold über die BWF Stiftung geraten haben, auf Schadensersatz haften, wenn sie ihren Kunden fehlerhaft oder unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt oder auch nicht die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen.

Stand: 09.09.2015