Gegen mehrere Verantwortliche der BWF Stiftung hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erhoben, so verschiedene Medienberichte, wie etwa im „Der Tagesspiegel“ vom 08.03.2016.

Wie wir berichtet hatten, waren zwar im Rahmen der Ermittlungen Goldbarren in einem Tresor aufgefunden worden, wobei aber nur ein geringer Bruchteil echt war.

Von der BWF Stiftung bzw. dem Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftung“ war Anlegern der Kauf von Gold mit dem Versprechen angeboten worden, es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Preis wieder zurückzukaufen.

Bis zu einer Verurteilung gilt zwar nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsergebnisse im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben aber nun offenbar der Staatsanwaltschaft Anlass zur Anklage gegeben.

Auf dieser Grundlage können daher auch für Anleger gute Möglichkeiten bestehen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der BWF Stiftung, die nun auch angeklagt sind, durchzusetzen.

Ob und gegen wen ein entsprechender Schadensersatzanspruch begründet werden kann, muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Auch können Berater bzw. Vermittler, die Anleger Anlagen mit der BWF Stiftung empfohlen haben, auf Schadensersatz haften, wenn Anleger nicht ausreichend über dir Risiken und Hintergründe aufgeklärt worden sind bzw. auch von den Beratern bzw. Vermittlern die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ausreichend geprüft worden ist.

Auch dies muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte der BWF-Stiftung.

Stand: 09.03.2016