Nachdem sich bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner einige betroffene Anleger, die Gold von der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung, BWF Stiftung, erworben haben, gemeldet und mitgeteilt haben, dass Sie ein Schreiben erhalten hätten, aus dem Sie entnommen hätten, dass „ausschließlich“ der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingesetzte Abwickler zuständig wäre, wird vorsorglich auf Folgendes hingewiesen.

Der Abwickler ist ausschließlich nur für die vertragliche Rückabwicklung mit der BWF Stiftung bzw. für die Abwicklung deren Vermögen zuständig.

Um Missverständnisse zu vermeiden, weist die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner darauf, dass dem Abwickler z. B. keine Zuständigkeit für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen zukommt. Wie dargestellt, sind gegen Verantwortliche der BWF Stiftung strafrechtliche Ermittlungen anhängig, auf dessen Grundlage für Anleger die Möglichkeit bestehen kann gegen Verantwortliche der BWF Stiftung Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Auch kann für Anleger unabhängig von der Abwicklung die Möglichkeit gegeben sein, Schadensersatzansprüche gegen einen Berater bzw. Vermittler, der den Abschluss der Anlage empfohlen hat, durchzusetzen.

Auch ist der Abwickler nicht für Rechtsgeschäfte mit der BWF Kapital Holding GmbH zuständig.

Um die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche muss sich jeder Geschädigte selbst kümmern.

Die Kanzlei Engelhard, Busch  & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger, die Geld bei der BWF Stiftung investiert haben.

 

Stand: 18.03.2015