Wie wir berichtet hatten, hat das Landgericht Düsseldorf, Strafgericht, sechs Verantwortliche der Business Capital Investors Corporation (BCI) bzw. die sechs Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. Betruges zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Nach den Feststellungen im Strafurteil des Landgerichts ließ einer der Angeklagten in den USA die BCI gründen und über selbstständige Berater wurden dann mehrere Jahre Beteiligungen der BCI als Kapitalanlage vertrieben und Anlegern wurden Renditen von bis zu 15,5 % versprochen.

Tatsächlich hat die BCI die Anlegergelder entgegen den Angaben der Berater zum überwiegenden Teil nicht investiert, sondern das Kapital der Anleger wurde über Provisionszahlungen an den Vertrieb, sowie Gewinnausschüttungen und Rückzahlungen anderer Anleger im Rahmen eines Schneeballsystems verwendet.

Auch soweit in den Jahren 2009 und 2010 Anlegern noch eine weitere Anlage in Form eines sog. Private Placement angeboten wurden, wurden falsche Angaben gegenüber den Anlegern zu den Hintergründen der Anlage und zu den Renditeaussichten gemacht.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der verschiedenen Angeklagten, die das Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit Verfahrens- und Sachrügen angegriffen hatten, mit mehreren Beschlüssen als unbegründet verworfen.

Damit wurde das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt und diese Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die Anlagen bei der Business Capital Investors getätigt haben. Unter anderem hat die Kanzlei auch für mehrere Anleger erfolgreich Klageverfahren geführt, in denen die Berater bzw. Vermittler, die den Anlegern den Abschluss der Anlage empfohlen hatten, wegen der Verletzung von Beratungs- oder Aufklärungspflichten zu Schadensersatz verurteilt worden sind.

 

Stand: 15.02.2016