Einem von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenem Anleger, der eine Anlage bei der Business Capital Investors (BCI) abgeschlossen hatte, hat das Landgericht Bielefeld nun gegen einen Anlageberater Schadensersatz in Höhe der von dem Anleger eingezahlten Anlage zugesprochen.

Das Landgericht Bielefeld ging davon aus, dass zwischen dem Berater und dem Anleger ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen sei.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Berater seine aus dem Anlageberatungsvertrag resultierenden Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität des Anlagekonzepts, verletzt.

Nach Auffassung des Gerichts war insbesondere das Vorbringen des beklagten Anlageberaters hinsichtlich seiner Behauptung, dass mit der Geschäftstätigkeit der BCI auch Renditen erwirtschaftet wurden, widersprüchlich und nicht plausibel.

Das Gericht wies auch daraufhin, dass die Behauptung des Beklagten, dass die von ihm befragten Anleger mit ihrer Beteiligung an der BCI zufrieden gewesen seien, keine Prüfung auf Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit ersetze und dass dies bei jedem Schneeballsystem mehr oder weniger so der Fall sei.

Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil zeigt jedoch, dass für Anleger, die durch Anlagen über die BCI einen Schaden erlitten haben, die Möglichkeit besteht, dass verlorene Kapital auch über andere Weise als über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Hauptverantwortlichen der BCI, nämlich über die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Anlageberater, wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger der BCI bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 01.10.2013