Die Kanzlei hat nun erste Klagen gegen Berater, die an die Mandanten Anlagen bei der BCI empfohlen hatten, eingereicht.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner haben nämlich die Berater in diesen Fällen die Anleger unzureichend über die Risiken und Hintergründe von derartigen Anlagen aufgeklärt und auch die Plausibilität des Anlagekonzepts der BCI nicht bzw. fehlerhaft geprüft.

Wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler Aufklärungspflichten verletzt und auch seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität des Anlagekonzepts verletzt, haftet er auf Schadensersatz.

Neben einem möglichen Vorgehen gegen die Verantwortlichen der BCI besteht somit ggf. auch die Möglichkeit die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen die Berater das verlorene Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 12.07.2012