Nach Mitteilung der BaFin ist ihre Verfügung vom 30.04.2018, mit der der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, aufgegeben wurde, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln, rechtskräftig.

Die  BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG hatte Anlegern offeriert, Kapital als Kommanditkapital entgegen zu nehmen und es wurde versprochen, die Gelder gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren.

Damit hatte die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG nach Meinung der BaFin eine kollektive Vermögensverwaltung betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Optionen für Anleger, die bei der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG Kapital angelegt  haben

Bei einem unerlaubten Betreiben von Investmentgeschäften in Form einer kollektiven Vermögensverwaltung können die Gesellschaft, die die Anlage anbietet, sowie auch deren Organe auf Schadensersatz haften.

Bei einer Anlage in Form einer Beteiligung handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken. Sofern Anlegern von Beratern eine derartige Anlage empfohlen wird, müssen die Berater auch die Anlageziele sowie die Risikoneigung der Anleger berücksichtigen und ihre Kunden auch vollständig und richtig über die Risiken einer derartigen Anlage aufklären. Im Falle einer fehlerhaften Beratung oder Aufklärung könne sich auch Schadensersatzansprüche gegen Berater begründen lassen.

Betroffene Anleger, die keine Rückzahlung erhalten haben, können sich wegen einer Unterstützung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

15.06.2018