Erneut kritisiert der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern die Anlegerinteressenvertretung Lignum. Nach dem kapital-markt-intern vorliegenden Vermerken des Amtsgerichts Charlottenburg, also des Insolvenzgerichts, sowie des Insolvenzverwalters, sei davon auszugehen, dass durch die Anleger Interessenvertretung Lignum in Vertretung der Insolvenzgläubiger vorgenommene Forderungsanmeldungen unwirksam sein könnten, weil die zugrunde liegenden Vollmachten aufgrund eines Verstoßes gegen des Rechtsdienstleistungsgesetz beim Abschluss der mit den Anlegern getroffenen Dienstleistungsvereinbarung möglicherweise nichtig seien. Den Anlegern der Lignum wird daher gemäß dem Insolvenzgericht Gelegenheit gegeben, die bisher womöglich unwirksamen Forderungsanmeldungen ausdrücklich als eigene Anmeldungen nachträglich zu genehmigen.

Nach früheren kritischen Berichten von kapital-markt intern wurde zunächst infrage gestellt, warum die Anleger Interessenvertretung Lignum nützlich sei, wenn noch nicht einmal wirksame Forderungsanmeldungen erstellt werden könnten.

Anleger, die Kapital zum Erwerb von Edelhölzern von der Firma Lignum zur Verfügung gestellt haben, sollten sich zum Einen darum kümmern, dass die durch die Interessenvertretung vorgenommene Forderungsanmeldungen auch wirksam sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Geschädigten im Insolvenzverfahren der Lignum.

Zum Anderen kann sich für Anleger die Frage stellen, ob die Vertretung ihrer Interessen bei der Anleger Interessenvertretung Lignum gut aufgehoben ist.

Die rechtliche Beratung und Vertretung ist eine ureigene Aufgabe von Anwälten. Anwälte können auch wirksame und korrekte Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren vornehmen.

Im Übrigen können sich Anwälte auch um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen kümmern.

Neben einer Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der Lignum ist insoweit auch eine Prüfung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater, die Anleger eine Anlage in Form des Erwerbs von Edelhölzern bei der Lignum empfohlen haben, wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung denkbar. Hinsichtlich Ansprüchen gegen Berater unternimmt auch die Anleger Interessenvertretung Lignum, soweit bekannt, keinerlei Schritte.

Unsere Kanzlei unterstützt und berät Investoren, die Kapital für den Erwerb von Edelhölzern der Lignum zur Verfügung gestellt haben.

17.08.2017