Mit Beschluss vom 13.08.2012 hat das Oberlandesgericht München einem Anleger, der sich über die A/T/G – Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 5 KG (umbenannt in ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG) beteiligt hatte, recht gegeben. Der Anleger hatte die A/T/G auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten verklagt.

Das Landgericht München hatte mit Urteil vom 28.03.2012 eine Aufklärungspflichtverletzung der A/T/G bejaht, weil diese als ehemalige Treuhänderin bzw. Gründungskommanditistin den Anleger vor Vertragsabschluss nicht über ein gegen den Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft sowie gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft gerichtetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgeklärt hat. Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil hat das Oberlandesgericht München nun mit Beschluss vom 13.08.2012 zurückgewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die verschiedenen ValueFin-Fonds seit einigen Jahren  über eine neue Geschäftsführung mit neuen Personen verfügt und auch eine neue Treuhandgesellschaft mit neuen Verantwortlichen eingesetzt worden ist.

Stand: 05.09.2012