Mit Urteil vom 10.11.2011 hat der BGH die Revision der beklagten Anlageberatungsgesellschaft gegen ein Urteil des OLG München, mit dem einem Anleger Schadensersatz wegen unterbliebener Aufklärung bezüglich einer Anlage in der Alpina Vermögensaufbauplan 4 KG zugesprochen worden war, verworfen. Die Verurteilung der Anlageberatungsgesellschaft zu Schadensersatz wurde damit bestätigt. Mehr in Kürze, wenn die Urteilsgründe vorliegen.

Stand: 14.11.2011