Mit Beschluss vom 01.04.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde der A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13.08.2012 zurückgewiesen.

In diesem Beschluss hatte das Oberlandesgericht München eine Berufung der A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gegen ein Urteil des Landgerichts München, mit dem einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen worden war, bereits zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht München hatte die Auffassung vertreten, dass die A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH als ehemalige Treuhandkommanditistin bzw. Gründungsgesellschafterin wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten haftet, da Sie es zu vertreten habe, dass die Anlegerin, die eine Anlage in Form einer Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 5 KG, die später in ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG umbenannt wurde, abgeschlossen hatte, nicht darüber aufgeklärt worden war, dass gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Vorwurfs des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften nach dem KWG zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung anhängig war.

Die Entscheidung bzw. die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München ist durch den BGH, soweit er die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, bestätigt worden.

Nach Auffassung des BGH hat dieser die Verfahrensrügen geprüft und für nicht durchgreifend erachtet.

Da die A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nach Auffassung des Oberlandesgerichts München, bestätigt vom BGH, in Ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin bzw. Gründungskommanditistin ihre Aufklärungspflichten verletzt hat, hat Sie der Anlegerin den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Fondsgesellschaft nach Umbenennung in ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG über eine neue Geschäftsführung mit neuen Personen verfügt und auch eine neue Treuhandgesellschaft mit neuen Verantwortlichen eingesetzt worden ist.

Stand: 16.04.2014