Über das Vermögen der ALNO AG, Pfullendorf, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Umfasst von der Insolvenz sind insbesondere Gläubiger der Anleihen von ALNO.

Anleger, die Anleihen von ALNO erworben haben, können daraus resultierende Ansprüche nun im Insolvenzverfahren anmelden.

Das Tochterunternehmen PINO soll verkauft werden und es soll auch bereits ein Investor vorhanden sein.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens müssen Anleger der ALNO-Anleihen aber mit Verlusten rechnen.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des ALNO Insolvenzverfahrens

Neben der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren kann für einen Anleger die Möglichkeit gegeben sein, einen Schadensersatzanspruch, z. B. wegen fehlerhafter Anlageberatung, durchzusetzen, um den Schaden zu realisieren.

Wie bereits berichtet, gab es bei ALNO seit dem Börsengang vor über 20 Jahren immer wieder wirtschaftliche Schwierigkeiten. Banken oder einzelne Anlageberater oder Vermittler, die Anlegern den Kauf von Anleihen der ALNO empfohlen haben, müssen auch die Bonität des Emittenten prüfen. Ihnen hätte daher auch bekannt sein müssen, dass es bei ALNO seit mehreren Jahren wirtschaftliche Schwierigkeiten gab.

Vor diesem Hintergrund handelte es sich auch bei der Investition in einer ALNO-Anleihe um eine Anlage mit höheren Risiken.

Vor allem Anlageberater müssen auch die Ziele und Risikoneigung eines Anlegers beachten. Wenn ein Anleger auf eine sichere Anlage oder ein Kapitalerhalt Wert gelegt hat, war ggf. auch die Empfehlung des Erwerbs einer derartigen Anleihe fehlerhaft.

Soweit Beratungs- oder Aufklärungspflichten verletzt worden sind, kann die Möglichkeit gegeben sein, einen entsprechenden Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Unsere Kanzlei unterstützt Anleger von ALNO-Anleihen sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

12.10.2017