Der Agri Terra KG, Grasbrunn, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit dem Namen „Landerwerb in Paraguay mit OrganenRENTE“ untersagt.

Die Untersagung des öffentlichen Angebots der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“, die bereits im Mai erfolgte, erfolgte nach Angaben der BaFin, da die Agri Terra KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, in dem die nach dem Vermögensanlagengesetz nötigen Angaben enthalten sind.

Die Agri Terra KG wirbt auf ihrer Homepage damit, dass durch ihre Leistungen Kunden eigene, im Grundbuch eingetragene Landparzellen als Teil einer großen Orangenplantage erwerben und damit eine laufende OrangenRENTE erzielen.

Die Agri Terra KG gibt weiter an, dass sie auf Landkauf und Rinderzucht in Paraguay spezialisiert ist. Im Übrigen weist die Agri Terra KG auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie in Deutschland zurzeit keine Zeichnung der Vermögensanlage „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ anbietet und der für den im Vertrieb in Deutschland nötige Verkaufsprospekt erstellt wird.

Kein Vertrieb von „OrangeRENTE“ in BRD ohne gebilligten Prospekt

Ein Anbieter, der in Deutschland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss einen Verkaufsprosekt nach dem Vermögensanlagegesetz veröffentlichen soweit nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht. Der Verkaufsprospekt muss die nötigen Angaben nach dem Vermögensanlagengesetz enthalten.

Auch darf ein Verkaufsprospekt vor seiner Billigung durch die BaFin nicht veröffentlicht werden.

Ansprüche von Anlegern in BRD bei Anlagen ohne Prospekt

Wenn ein Verkaufsprospekt entgegen dem Vermögensanlagegesetz nicht veröffentlicht worden ist, kann der Anleger von dem Emittenten und dem Anbieter der Vermögensanlage gegen Übernahme der Vermögensanlage gegen Erstattung des Erwerbspreises und mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, wenn das Erwerbsgeschäft vor Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot die Vermögensanlage im Inland abgeschlossen wurde.

Anleger, die Fragen haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

20.06.2018