Gegenüber der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Kreditgeschäft einzustellen.

Von der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH wurde Interessenten der Abschluss von Darlehensverträgen offeriert. Dadurch hat die Gesellschaft das Kreditgeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zur verfügen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Kreditnehmer der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH

 Kreditnehmer, die von der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH ein Darlehen erhalten haben und bei denen keine Rückabwicklung erfolgt, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Möglichkeiten für sie bestehen, die gezahlten Zinsen und Gebühren zurück zu erhalten.

Wer ohne Erlaubnis der BaFin ein Kreditgeschäft betreibt, handelt gemäß § 32 KWG verbotsmäßig, so dass sich Ansprüche für Kreditnehmer ergeben können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Kreditnehmer, die von der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH Geld erhalten haben.

Stand: 28.11.2018