Nordic Pearl Ltd. – Grand Services Ltd.

Gegenüber der Grand Services Ltd. war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 04.12.2018 eine sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet worden, durch die Gesellschaft in unerlaubte Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.

Grand Services Ltd. hatte die Nordic Pearl Ltd, die über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, die Seiten www.forexgrand.com, www.forexgrand24.com und www.fxgtrade.com im Internet zur Verfügung gestellt.

Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung einer unerlaubten, grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Dieser Bescheid der BaFin ist nun bestandskräftig.