Viele Schiffsfonds befinden sich in einer Krisensituation und Anleger müssen Einbußen und Verluste befürchten. Charteraufträge gehen zurück oder es werden nur noch weitaus geringere Charterraten als früher bezahlt. Dies führt dazu, dass einige Schiffsfonds Sanierungsfälle werden und daher Kosten nicht mehr gedeckt und auch Kredite nicht mehr bedient werden können. Anleger einiger Schiffsfonds erhalten daher erheblich reduzierte Ausschüttungen oder auch gar keine Ausschüttungen mehr. Teilweise werden die Investoren von Schiffsfonds zu Sanierungsbeiträgen oder zu Nachschüssen oder zur Zurückzahlung von vereinnahmten Ausschüttungen aufgefordert.
Für einige Schiffsfonds wurden in einer Krisensituation, vor allem im Jahre 2008, mit finanzierenden Banken Stundungen oder Tilgungsaussetzungen getroffen. Allerdings sind die Banken gehalten, Kredite, auf die sie seit länger als drei Jahren keine Zinszahlungen bzw. Tilgungen erhalten, als notleidend zu bewerten. Aus diesem Grund ist es fraglich, ob Banken Zahlungen auf Kredite weiter stunden und nicht 2011 und 2012 einigen weiteren Schiffsfonds eine Insolvenz droht.
Für andere Schiffsfonds konnte mit den Banken kein Stundungsabkommen getroffen werden und auch ein Sanierungkonzept war nicht möglich.
Kürzlich wurden auch im Sommer 2011 etwa über das Vermögen der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG, vom KGAL-Fonds 161, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt.
Nach Mitteilung von kapital-markt-intern wurde nun auch über das Vermögen der MS List GmbH & Co. KG von Castor Kapital ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Auch über das Vermögen der MS Lehmann Forester Schifffahrts-GmbH & Co. KG ist beim AG Hamburg ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden. Als Emissionshaus fungierte das Elbe Emissionshaus.
Nach dem über das Vermögen der Cramer Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Hannes C“ und „MS Carl C“ Insolvenzverfahren eröffnet worden sind, fordert der Insolvenzverwalter von betroffenen Anlegern Ausschüttungen zurück.
Des Weiteren wurden etwa Gesellschafter von der Geschäftsführung der „MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG“ zur Mitwirkung an einer Sanierung aufgefordert, um eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Für die Anleger besteht das Dilemma, dass offen ist, ob die Nachzahlungen letztlich wirklich zu einer Sanierung bzw. Rettung des Fonds führen. Anleger sollten daher viele Möglichkeiten prüfen lassen.
Bei einer Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich um eine komplizierte Anlage mit hohen Risiken. Nach der Rechtsprechung müssen unerfahrene Investoren daher detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Anleger, die nicht über die Risiken aufgeklärt worden oder denen die Anlage in einem Schiffsfonds sogar als sicher angepriesen wurde, sollten daher prüfen lassen, ob ein Ausstieg möglich ist und welche Schadensersatzansprüche sich gegen Emissionshäuser, Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen.
Neben einer fehlerhaften Aufklärung über die Risiken kann ein Beratungsfehler auch darin liegen, dass Anleger über versteckte Provisionszahlungen, sog. Kick-Backs, nicht informiert wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichteshofes (BGH) sind nämlich Anleger über derartige Kick-Backs aufzuklären.
Auch eine Verpflichtung zur Zahlung von Nachschüssen oder zur Rückzahlung von Ausschüttungen besteht nicht ohne Weiteres und Bedarf der Prüfung im Einzelfall.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt geschädigte Anleger bezüglich der Durchsetzung von entsprechende Ansprüchen bzw. der Abwehr von Nachschussforderungen.
Stand: 19.09.2011
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.