Crowdfunding, also Schwarmfinanzierung, ist ein innovatives Anlageangebot, bei dem Kapitalsuchende und Anleger in der Regel über Internetplattformen zusammengebracht werden. Die Idee des Crowdfunding ist, dass zahlreiche Anleger ein bestimmtes Projekt, teilweise auch über kleine Beträge, finanzieren. Dabei stellen die Betreiber der Internetplattformen bestimmte Projekte, für die Kapital benötigt wird, vor, bestimmten über die Modalitäten der Finanzierung und nehmen unter Umständen auch eine Bewertung des entsprechenden Projekts vor.

Im Wege einer Schwarmfinanzierung sollen so Anleger für kreditsuchende Unternehmen bzw. Investoren von Projekten gefunden werden.

Die Projekte, für die Kapital gesucht wird, sind vielfältig, etwa

– kulturelle Projekte;
– soziale Projekte;
– neu gegründete Firmen;
– Immobilienprojekte;
– erneuerbare Energien etc.

Eine Finanzierung über Crowfunding wird häufig auch von Projektanten oder Gesellschaften gewählt, die eine herkömmliche Finanzierung über eine Bank nicht erhalten oder bewusst alternative Finanzierungsformen suchen.

Varianten des Crowdfunding

Man unterscheidet im Wesentlichen beim Crowfunding folgende Angebotsvarianten:

– Crowdlending;
– Crowdinvesting;
– spendenbasiertes Crowdfunding;
– Reward-based Crownfunding.

Die spendenorientierte Schwarmfinanzierung und das Reward-based Crownfunding spielen noch nicht die große Rolle, obwohl Verbraucherschützer in letzter Zeit auch beim Crownfunding auf Spendenbasis betrügerische Angebote feststellen.

Beim spendenorientierten Crownfunding werden für ein bestimmtes Projekt Spenden eingesammelt, ohne dass der Geldgeber eine Vergütung erhält.

Ähnlich funktioniert auch das Reward-based Crownfunding, bei dem demjenigen, der Kapital zur Verfügung stellt, keine geldwerte Gegenleistung versprochen wird, sondern, etwa insbesondere im Kunstbereich, die Nennung als Unterstützer eines künstlerischen Projektes.

Im Hinblick auf den Kapitaleinsatz sind aber für Anleger vor allem die Varianten Crowdlending und Crowdinvesting relevant, so dass diese beiden kurz dargestellt werden sollen.

Crowdlending

Bei dieser Finanzierungsvariante wird, oftmals über eine Internetplattform, ein Kredit zwischen einer Bank als Darlehensgeber und einem kapitalsuchenden Unternehmen bzw. Projektinitiator vermittelt. Die Bank verkauft dann den Anspruch auf Rückzahlung der Darlehenssumme aus dem Darlehensvertrag über die Vermittlung der Internetplattform an einzelne Anleger weiter.

Den Anlegern wird dabei eine Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Betrages mit oder ohne Zinsen versprochen.

Bei Crowdlending existiert auch noch die Alternative, dass ein Intermediär eingeschaltet wird. Dabei erfolgt wiederum eine Vermittlung zwischen Kreditsuchenden und Anlegern. Nach dem ersten Schritt des Abschlusses eines Darlehensvertrages zwischen einer Bank und einem Kapitalsuchenden und wenn sich dann genügend Anleger gefunden haben, verkauft die Bank allerdings dann den Rückzahlungsanspruch aus dem Kreditvertrag an einem Intermediär, der im Eigentum der Crowdfunding-Plattform steht und dieser Intermediär wiederum bietet dann Teilforderungen den Anlegern an.

Crowdinvesting

Beim Crowdinvesting wird wiederum über eine Internetplattform der Kontakt zwischen Kapitalsuchenden und Anlegern vermittelt. Allerdings bezieht sich das Crowdinvesting nicht auf einen Darlehensrückzahlungsanspruch, sondern der entsprechende Anleger erhält entweder eine Beteiligung an Gewinnen des Projektes, für das das Kapital zur Verfügung gestellt wird oder bei Wertpapieranlagen entsprechende Anteile davon. Dafür werden vor allem sog. partiarische Darlehen bei denen Gewinnbeteiligung versprochen wird, vermittelt, bei denen aber auch häufig ein sog. Nachrang vereinbart wird, also dass Rückzahlungsansprüche und auch Ansprüche auf versprochene Gewinne im Falle der Insolvenz nachrangig hinter allen anderen Gläubigern sind.

Nur bei den Formen des Crowdlending und des Crowdinvesting stellt sich auch grundsätzlich die Frage, ob die Angebote der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen bzw. auch diese aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen eine Erlaubnis benötigen. Dies hängt vom Einzelfall ab. Häufig wird aber von Anbietern von Crowdfunding – Plattformen versucht, das Modell so zu gestalten, dass keine Erlaubnis benötigt wird und eine Aufsicht der BaFin nicht gegeben ist.

Risiken für Anleger beim Crowdfunding

Grundsätzlich besteht beim Crowdfunding das Risiko des Totalverlustes.

So hat sich erst kürzlich bei einer Schwarmfinanzierung das Risiko von Verlusten verwirklicht. Bei einem Immobilienprojekt einer Apartmentanlage Luvebelle, Berlin, haben Anleger der Conrem-Ingenieure GmbH über die Crowdfunding-Plattform Zinsland.de Kapital zur Verfügung gestellt und über das Vermögen des Projektentwicklers, der Conrem-Ingenieure GmbH wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, so Finanztest in seiner Ausgabe 2/2018.

Das Risiko von Verlusten bzw. eines Totalverlustes besteht insbesondere auch bei der Variante des Crowdinvesting, soweit Kapital über ein partiarische Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt wird.

Bei Crowdfunding werden Projekte vorgestellt, die in der Regel von einer Plattform beworben werden. Es ist aber für einen Anleger schwer, die Plausibilität der Erfolgsaussichten des Projektes bzw. des Unternehmens, für das Kapital gesucht wird, zu beurteilen.

Häufig besteht auch keine Prospektpflicht, sondern es muss allenfalls ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zur Verfügung gestellt werden, dass nur allgemeine Informationen zu den Projekten erteilt.

Anleger haben auch in der Regel keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das zu finanzierende Projekt und auch keinerlei Kontrollrechte.

Soweit es auch um Angebote aus dem Ausland handelt, besteht auch das Risiko für Anleger, das entsprechende Rechte bei Schwierigkeiten im Ausland schwer durchgesetzt werden können.

Eine Anlage von Kapital über Crowdfunding ist also insgesamt nur für risikobewusste Anleger geeignet.

Für Rückfragen von Anlegern oder auch für eine Beratung zum Crowdfunding steht die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne zur Verfügung.

22.01.2018