Von der UDI Biogas 2011 GmbH & CO. KG erfolgte eine Veröffentlichung hinsichtlich des möglichen Ausfalls von Forderungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt gemacht wurde.

In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG als Kommanditistin an der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG beteiligt ist und diese Projektgesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt habe.

In der Veröffentlichung wird dann weiter dargestellt, dass aufgrund der Insolvenz der Projektgesellschaft die Gefahr besteht, dass das von der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG gezahlte Kommanditkapital zur Haftung herangezogen wird und dadurch der Emittentin nicht mehr zur Verfügung steht und ein solcher Forderungsausfall negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin haben könne.

Dieser Aspekt sei daher geeignet, die Fähigkeit der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Anlage UDI Biogas 2011 hinsichtlich der Zahlung der prognostizierten Erträge und der Rückzahlung des Kommanditkapitals erheblich zu beeinträchtigen.

Anlage UDI Biogas 2011

Anlegern wurde von der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG offeriert, sich als Kommanditist zu beteiligen. Die Mindestzeichnungssumme betrug € 5.000,00.

Das von Anlegern zur Verfügung gestellte Kommanditkapital sollte angabegemäß in gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Projektgesellschaften investiert werden, die in Deutschland Biogas-Anlagen errichten und betreiben. Außerdem konnte die Fondsgesellschaft Beteiligungen an derartigen Projektgesellschaften kaufen und verkaufen bzw. Anlagen kaufen und verkaufen.

Optionen für Anleger

Anlegern, die nach der Veröffentlichung der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG, dass die Zahlung von Erträgen und die Rückzahlung des Kommanditkapitals aufgrund der Insolvenz der Projektgesellschaft gefährdet ist, wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sollten einem im Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen. Zum Einen kann geprüft werden, ob und welche Möglichkeiten es zur Beendigung der Anlage UDI Biogas 2011 gibt.

Eine Beteiligung als Kommanditist stellt auch eine Anlage mit hohen Risiken dar. Es besteht insbesondere das Risiko des Totalverlustes. Auch ist eine derartige Anlage nicht oder nur mit sehr großen Schwierigkeiten veräußerbar.

Wenn ein Anleger von einem Berater zum Abschluss der Anlage UDI Biogas 2011 geraten worden ist, muss der Berater die persönlichen Vorstellungen, wie insbesondere etwa die Risikoneigung, beachten. Hat er eine derartige Investition z. B. als sichere Anlage empfohlen, kann dies einen Beratungsfehler darstellen. Auch ist ein Berater verpflichtet, einen Kunden zutreffend und vollständig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären. Wenn über Risiken und Hintergründe falsch oder nicht aufgeklärt wurde, kann sich ein Schadensersatzanspruch durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Anlagen bei der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG abgeschlossen haben.

22.06.2018