Über das Vermögen der MS „Vogerunner“ GmbH & Co. KG, Hamburg, wurde auf einen Insolvenzantrag bereits vor einigen Monaten ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

Der Schiffsfonds MS „Vogerunner“ wurde von HCI Capital AG aufgelegt.

Nach der Eingliederung der König & Cie – Gruppe wurde die HCI Captial AG in Ernst Russ AG umbenannt.

Bei der MS „Vogerunner“ handelt sich um ein Containerschiff mit einer Tragfähigkeit von 167.800 tdw.

Anleger konnten sich an der MS „Vogerunner“ mit einer Mindestbeteiligung von € 10.000,00 zuzüglich Agio als Kommanditisten beteiligen.

Aufgrund der Insolvenz müssen Anleger damit rechnen, dass sie Verluste erleiden.

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds MS „Vogerunner“

Bei der Anlage im Schiffsfonds MS „Vogerunner“ handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Für Anleger, die ihr Kapital sicher investieren wollten und auf einen Kapitalerhalt Wert gelegt haben, war eine derartige Anlage unseres Erachtens nicht geeignet.

Sofern einem derartigen Anleger dennoch eine Anlage im Schiffsfonds MS „Vogerunner“ empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen und einen Schadensersatzanspruch begründen.

Weiterhin sind auch Anlageberater oder auch Banken, die ihren Kunden zu einer Anlage in einem Schiffsfonds raten, verpflichtet, einen Anleger zutreffend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

Wenn ein Anleger falsch oder ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Im Übrigen müssen Banken, die einem Anleger eine Anlage in einem Schiffsfonds empfehlen, auch darüber aufklären, welche Provisionsrückvergütung sie erhalten haben. Nur bei einer entsprechenden Offenlegung kann ein Anleger nämlich das Interesse der Bank abschätzen.

Wenn ein Anleger über derartige Provisionsrückvergütung nicht aufgeklärt worden ist, kann das beratende Kreditinstitut auf Schadensersatz haften.

Anleger, die eine Anlage in dem Schiffsfonds MS „Vogerunner“ abgeschlossen haben, sollten einen Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um den etwaigen Verlust zu kompensieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.