Über das Vermögen der MS „Rudolf Schepers“ GmbH und Co. KG, Bad Zwischenahn/Ofen ist vor wenigen Tagen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Bei der MS „Rudolf Schepers“ handelt es sich um ein Containerschiff.

Die MS „Rudolf Schepers“ gehört zur Flotte der Reederei Rudolf Schepers. Aufgrund der Insolvenz muss befürchtet werden, dass Anleger erhebliche Verluste erleiden können.

 

Möglichkeiten für Anleger des Schifffonds MS „Rudolf Schepers“

Bei derartigen Anlagen in einem Schiffsfonds in Form einer Beteiligung als Kommanditist handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken.

Sofern einen Anleger die Sicherheit der Anlage wichtig war bzw. er auf den Erhalts seines eingezahlten Kapitals bedacht war, war eine derartige Anlage nicht für ihn geeignet.

Wenn Anlegern dennoch eine solche Anlage in den Schiffsfonds MS „Rudolf Schepers“ empfohlen worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Außerdem müssen auch Anlageberater oder Banken, die zu einer Anlage in einem derartigen Schifffonds raten, den Anleger vollständig und richtig über die Hintergründe und insbesondere Risiken aufklären.

Wenn ein Anleger ungenügend und fehlerhaft aufgeklärt worden ist, kann auch die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Sofern einem Anleger eine Anlage in dem Schiffsfonds MS „Rudolf Schepers“ von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese den Kunden auch darüber informieren, welche Provisionsrückvergütung sie bekommen hat.

Denn nur durch die Offenlegung derartiger Provisionsrückvergütungen kann der Anleger einen Interessenkonflikt der Bank beurteilen.

Wenn ein Anleger auf derartige Provisionsrückvergütung nicht hingewiesen worden ist, kann ebenfalls eine Haftung einer Bank auf Schadensersatz begründet sein.

Anleger, die sich informieren wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens für Sie bestehen, das eingesetzte Kapital wieder zu realisieren sollten einen im Kapitalanlagerecht avisierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner berät betroffene Anleger.

Stand: 24.03.2017