Über das Vermögen der Reederei MS „Reinbek“ GmbH & Co. KG wurde kürzlich ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Schiff MS „Reinbek“ ist ein Containerschiff mit einer Tragfähigkeit bzw. Stellplatzkapazität von 16.000 tdw bei 9,00 m Tiefgang/1.600 TEU.

Der Schiffsfonds, die Schifffahrtsgesellschaft MS „Reinbek“ GmbH & Co. KG, wurde im Jahre 2005 von der Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG ermittiert.

Aufgrund der Insolvenz des Schiffsfonds werden Anleger wohl mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

Optionen für Anleger der Schiffsfonds MS „Reinbek“ GmbH & Co. KG

Bei dieser Anlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung, die mit hohen Risiken verbunden ist.

Anleger, deren Ziel auf eine sichere Anlege gerichtet war und für die auch ein Kapitalerhalt wichtig war, ist eine derartige Anlage nicht geeignet.

Ist derartigen Anlegern dennoch eine Anlage im Schiffsfonds MS „Reinbek“ empfohlen worden, lassen sich Schadensersatzansprüche fehlerhafter Beratung begründen.

Außerdem sind Anlageberater bzw. Banken, die eine derartige Anlege empfehlen, auch verpflichtet, einen Anleger umfassend und richtig über die Hintergründe und Risiken über eine derartige Anlage aufzuklären.

Wenn ein Anleger falsch oder ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung auslösen.

Sofern die Anlage im Schiffsfonds MS „Reinbek“ GmbH & Co. KG. von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese auch als Anlageberaterin ihren Kunden darüber aufklären, welche Rückvergütungen sie erhalten hat. Nur bei einer derartigen Offenlegung kann der Anleger beurteilen, ob er die Anlage trotz eines Interessenkonfliktes zeichnen will.

Sofern Provisionsrückvergütungen verschwiegen worden sind, kann auch gegen das beratende Kreditinstitut ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Betroffene Anleger, die eine Anlage in Schiffsfonds MS „Reinbek“ gezeichnet haben und sich über Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens informieren wollen, sollten einen Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 07.12.2016