Über das Vermögen der MS Mare Atlanticum Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Der Schiffsfonds MS Mare Atlanticum wurde von der Hansa Mare Reederei GmbH & Co. KG emittiert.

Anleger konnten sich als Kommanditisten an der MS Mare Atlanticum Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligen.

Bei der MS Mare Atlanticum handelt es sich um ein Vollcontainerschiff mit 4.038 TEU Containerstellplätzen und einer Tragfähigkeit von 52.267 tdw.

Aufgrund der Insolvenz besteht für Anleger das Risiko, dass sie Verluste erleiden.

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds MS Mare Atlanticum

Eine Anlage in dem Schiffsfonds MS Mare Atlanticum stellt eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken dar. Für Anleger, die ihr Kapital sicher investieren wollten und auf einen Kapitalerhalt Wert legten, war eine derartige Anlage nicht geeignet.

Sofern einem Anleger dennoch eine Anlage in einem Schiffsfons MS Mare Atlanticum empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler bzw. einen entsprechenden Schadensersatzanspruch begründen.

Dabei müssen auch Anlageberater oder Banken, die ihrem Kunden zum Abschluss einer Anlage in einem Schiffsfonds raten, den Kunden zutreffend und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufklären.

Wenn ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Auch sind Banken, die einem Kunden zu einer Anlage in einem Schiffsfonds geraten haben, verpflichtet, dem Anleger offen zu legen, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben.

Nur bei einer Aufklärung über eine Provisionsrückvergütung kann ein Anleger das Interesse der Bank einschätzen.

Sofern eine derartige Provisionsrückvergütung verschwiegen worden ist, kann das beratende Kreditinstitut ebenfalls auf Schadensersatz haften.

Anleger, die eine Anlage im Schiffsfonds MS Mare Atlanticum abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um den bereits eingetretenen Verlust wieder zu kompensieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger.

 

Stand: 20.12.2016