Über das Vermögen der Schifffahrtsgesellschaft MS „Barmbek“ GmbH & Co. KG ist im September 2016 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die MS „Barmbek“ ist ein Vollcontainerschiff mit einer Tragfähigkeit bzw. Stellplatzkapazität von 16.000 tdw bei 9,00 m Tiefgang / 1.600 TEU.

Der Schiffsfonds MS „Barmbek“ wurde im Jahre 2005 von der Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG emittiert.

Im Jahre 2012 wurden die Anleger bereits zu einem Nachschuss wegen eines Liquiditätsengpasses aufgefordert, um eine Sanierung zu erreichen.

Nach dem offenbar gescheitertem Sanierungsversuch ist nun ein Insolvenzantrag gestellt worden. Anleger werden daher wohl mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

 

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds MS „Barmbek“

Eine derartige Anlage in einem Schiffsfonds stellt eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken dar.

Für Anleger, die ihr Kapital sicher, z. B. zur Altersvorsorge, anlegen wollten und die auf einen Kapitalerhalt Wert gelegt haben, ist eine derartige Anlage nicht tauglich.

Wenn derartigen Anlegern dennoch zu einer Anlage in einem solchen Schiffsfonds, wie MS „Barmbek“, geraten wurde, kann dies einen Beratungsfehler begründen und einen Schadenersatzanspruch auslösen.

Außerdem sind auch Anlageberater oder Banken, die eine Anlage in einem Schiffsfonds empfehlen, verpflichtet, Anleger im Einzelnen und vollständig über die Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären.

Wenn Anleger falsch oder ungenügend aufgeklärt worden sind, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Wenn eine Bank einem Anleger zur einer Anlage in einem Schiffsfond geraten hat, ist diese auch verpflichtet, den Kunden darüber aufzuklären, welche Rückvergütungen sie bekommen hat.

Denn nur bei einer Aufklärung über derartige Vergütungen kann der Anlege das Interesse der Bank beurteilen.

Anleger, die sich informieren möchten, welche Möglichkeiten bestehen, außerhalb eines Insolvenzverfahrens Verluste wieder zu realisieren, sollten einen Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit der entsprechenden Prüfung beauftragen.

Die Kanzlei berät und unterstützt betroffene Anleger der Schiffsfonds MS „Barmbek“.

Stand: 07.12.2016