Der Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2-Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika Schiffe 2 mbH & Co. KG wurde im Jahre 2008 emittiert. Der Fonds investierte das von Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital nicht unmittelbar in ein Schiff, sondern es erfolgte eine Beteiligung an fünf weiteren Schifffahrtsgesellschaften als Kommanditgesellschaften, nämlich:

– Kommanditgesellschaft MS „CPO New York“ Offen Reederei GmbH & Co.
– Kommanditgesellschaft MS „CPO Baltimore“ Offen Reederei GmbH & Co.
– Kommanditgesellschaft MS „ CPO Norfolk“ Offen Reederei GmbH & Co.
– Kommanditgesellschaft MS „CPO Savannah“ Offen Reederei GmbH & Co.
– Kommanditgesellschaft MS „CPO Miami“ Offen Reederei GmbH & Co.

Insbesondere die letzte Bilanz gibt Anlass zu der Befürchtung, dass Anlegern ein erheblicher Verlust des von ihnen eingezahlten Kapitals droht.

In der Bilanz für 2015 wird ein Konzernfehlbetrag von € 82.154.381,42 ausgewiesen. Im Jahre 2014 war der Fehlbetrag noch wesentlich geringer, nämlich € 14.636.436,35.

Demgegenüber wurden die Schiffe in der Bilanz von 2015 mit € 94,78 Mio. bewertet und in der Bilanz 2014 betrug dieser Wert noch € 185 Mio.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen aber circa € 150 Mio. Der Wert der Schiffsbeteiligungen deckt daher die Verbindlichkeiten bei weitem nicht mehr ab. Somit ergibt sich eine bilanzielle Überschuldung, so dass es immer wahrscheinlicher wird, dass Anleger mit hohen Verlusten des eingezahlten Kapitals rechnen müssen.

Möglichkeiten für Anleger, ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren

Wenn einem Anleger von einem Berater oder einer Bank zu einer Anlage in Form einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2 geraten worden ist, muss der Anleger zum Einen zutreffend und vollständig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Weiterhin muss ein Berater über eine Bank im Rahmen der Beratung auch die Anlageziele und die Risiken eines Anlegers erfragen und diese dann entsprechend bei einer Anlageempfehlung berücksichtigen. Wenn einem Anleger eine sichere Anlage, insbesondere auch zur Altersvorsorge, abschießen wollte, kann eine Anlage in Form eines Schifffonds nicht geeignet sein und es kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Sofern eine Bank einen Kunden zu einer Anlage in den MPC CPO Nordamerika-Schiffe 2 geraten hat und den Anleger nicht darüber informiert hat, ob und welche Vergütung sie für die Empfehlung dieses Schifffonds erhalten hat, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bzw. Beratung begründet sein.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Kapital im Schifffonds Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 2 mbH & Co. KG investiert haben.

17.07.2017