Über das Vermögen Schifffahrts-Gesellschaft „HS Wagner“ mbH & Co. KG, Hamburg, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die „HS Wagner“ ist ein Containerschiff.

Die „HS Wagner“ ist ein Teil der Flotte der Hansa Shipping GmbH & Co. KG.

Die Hansa Shipping GmbH & Co. KG ist als Reederei Bestandteil der Hansa Treuhand-Unternehmensgruppe.

Gegründet wurde die Hansa Treuhand 1993 und hat nach ihren Angaben in den vergangenen 30 Jahren mehr als 100 geschlossene Fonds, u.a. in dem Bereichen Flugzeugsfonds, Privat Equity und Schiffsfonds emittiert.

Aufgrund der Insolvenz der Schiffsfahrts-Gesellschaft „HS Wagner“ werden Anleger mit Verlusten rechnen müssen.

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds „HS Wagner“

Eine Anlage in einem Schiffsfonds stellt eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken dar.

Wenn ein Anleger auf eine sichere Anlage und den Erhalt seines eigenzahlten Kapitals Wert gelegt hat, war eine derartige Anlage für ihn nach unserer Ansicht nicht geeignet.

Wenn einem Anleger dennoch eine solche Anlege in einem Schiffsfonds „HS Wagner“ empfohlen worden ist, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung gegeben sein.

Außerdem müssen auch Banken oder Anlageberater, die einem Kunden eine Anlage in Form einer Beteiligung in einem Schiffsfonds empfehlen, den Anleger auch vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe aufklären.

Wenn ein Anleger falsch und ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Sofern einem Anleger eine Anlage in dem Schiffsfonds „HS Wagner“ von einer Bank empfohlen worden ist, muss das Kreditinstitut dem Kunden auch darüber aufklären, welche Provisionsrückvergütungen sie bekommen hat. Nur bei einer Offenlegung kann ein Anleger nämlich das Interesse der Bank beurteilen.

Sofern Anlegern derartige Provisionsrückvergütungen verschwiegen worden sind, kann ebenfalls eine Haftung der Bank auf Schadensersatz begründet sein.

Anleger die sich informieren wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens für sie bestehen, um ihr Kapital wieder zu erhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, das Kapital wieder zurück zu bekommen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.