Über das Vermögen der Schiffsfahrts-Gesellschaft „HS Rossini“ mbH & Co. KG, Hamburg, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die „HS Rossini“ ist ein Containerschiff.

Die „HS Rossini“ ist Teil der Flotte der Hansa Shipping GmbH & Co. KG.

Die Hansa Shipping GmbH & Co. KG ist als Reederei Bestandteil der Hansa Treuhand- und Unternehmensgruppe.

Die Hansa Treuhand wurde 1993 gegründet und sie hat nach eigenen Angaben in den vergangenen 30 Jahren mehr als 100 geschlossene Fonds, u.a. im Bereichen Schiffsfonds, Privat Equity und Flugzeugsfonds emittiert.

Aufgrund der Insolvenz der Schifffahrtsgesellschaft „HS Rossini“ müssen Anleger nun mit Verlusten rechnen.

Optionen für Anleger des Schiffsfonds“ HS Rossini“

Bei der Anlage in einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Wenn ein Anleger auf die Sicherheit der Anlage bzw. auf den Kapitalerhalt Wert gelegt hat, war eine derartige Anlage für ihn unseres Erachtens nicht tauglich.

Sofern ein Anleger trotzdem eine solche Anlage in dem Schiffsfonds “ HS Rossini“  empfohlen worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Weiterhin müssen auch Banken oder Anlageberater, die einem Kunden eine Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds empfehlen, den Anleger auch vollständig und zutreffend über die Risiken und Hintergründe aufklären.

Wenn ein Anleger fehlerhaft und unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Sofern einem Anleger eine Anlage in dem Schiffsfonds “ HS Rossini“ von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese dem Kunden auch offen legen, welche Provisionsrückvergütungen sie bekommen hat. Nur so kann ein Anleger nämlich das Interesse der Bank abschätzen.

Falls ein Anleger auf eine derartige Provisionsrückvergütung nicht hingewiesen worden ist, kann ebenfalls die Haftung der Bank auf Schadensersatz begründet sein.

Anleger, die sich informieren wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens für sie bestehen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.