Über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft HS Puccini mbH & Co. KG, Hamburg, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die HS Puccini ist ein Containerschiff.

Die HS Puccini ist Teil der Flotte der Hansa Shipping GmbH & Co. KG.

Die Hansa Shipping GmbH & Co. KG ist als Reederei wiederum Teil der Hansa Treuhand- Unternehmensgruppe.

Gegründet wurde die Hansa Treuhand 1993 und sie hat nach ihren eigenen Angaben in den vergangenen 30 Jahren mehr als 100 geschlossene Fonds ausgegeben, etwa in den Bereichen Schiffsfonds, Private Equity und Flugzeugfonds.

Wegen der Insolvenz der Schifffahrtsgesellschaft besteht nun das Risiko, dass Anleger Verluste hinnehmen müssen.

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds HS Puccini

Die Anlage in einem Schiffsfonds als Kommanditbeteiligung stellt eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken dar.

Sofern ein Anleger auf die Sicherheit der Anlage bzw. einen Kapitalerhalt bedacht war, war eine derartige Anlage unseres Erachtens für ihn nicht geeignet.

Wenn einem Anleger trotzdem eine solche Anlage in dem Schiffsfonds HS „Puccini“ empfohlen worden ist,  kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Im Übrigen müssen auch  Banken oder Anlageberater, die einem Kunden zu einer Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds raten, den Anleger auch vollständig und richtig über die Hintergründe und Risiken aufklären.

Sofern ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Wenn einem Anleger eine Anlage in dem Schiffsfonds HS Puccini von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese den Kunden auch darüber informieren, welche Provisionsrückvergütungen sie bekommen hat.

Denn nur bei einer Aufklärung über die Provisionsrückvergütungen kann ein Anleger das Interesse der Bank abschätzen.

Falls ein Anleger auf eine derartige Provisionsrückvergütung nicht hingewiesen worden ist, kann ebenfalls eine Haftung der Bank auf Schadensersatz begründet sein.

Anleger, die sich informieren wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens für sie bestehen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, dass eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.