Über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft „HS Liszt“ mbH & Co. KG, Hamburg, wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Bei der „HS Liszt“ handelt es sich um ein  Containerschiff.

Die HS Liszt gehört zu der Flotte der Hansa Shipping GmbH & Co. KG.

Die Hansa Shipping GmbH & Co. KG ist als Reederei Teil der Hansa Treuhand-Unternehmensgruppe.

Die Hansa Treuhand wurde 1993 gegründet und diese hat nach eigenen Angaben seit dem mehr als 100 geschlossene Fonds emittiert, insbesondere auch Schiffsfonds.

Aufgrund der Insolvenz der Schifffahrtsgesellschaft HS Liszt werden Anleger mit Verlusten rechnen müssen.

Optionen für Anleger des Schiffsfonds HS Liszt

Bei einer Anlage in einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Wenn ein Anleger eine sichere Anlage tätigen wollte und auch auf den Erhalt seines eingezahlten Kapitals Wert gelegt hat,  war eine derartige Anlage für ihn nach unserer Ansicht nach nicht geeignet.

Wenn Anlegern dennoch eine derartige Anlage in dem Schiffsfonds HS Liszt empfohlen worden ist,  kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Weiterhin müssen Anleger auch von Banken oder Anlageberatern, die ihnen den Abschluss einer derartigen Anlage in einem Schiffsfonds empfohlen haben, vollständig und zutreffend über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt werden.

Sofern ein Anleger falsch oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung gegeben sein.

Wenn ein Anleger von einer Bank zu einer Anlage in dem Schiffsfonds HS Liszt geraten worden ist, muss diese den Kunden auch darüber informieren, welche Provisionsrückvergütungen sie bekommen hat.

Nur bei einer Offenlegung von Provisionsrückvergütungen kann der Anleger nämlich das Interesse der Bank beurteilen.

Sofern ein Anleger auf derartige Provisionsrückvergütungen nicht hingewiesen worden ist, kann dies ebenfalls eine Haftung einer Bank auf Schadensersatz begründen.

Anleger, die wissen wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben können.