Über das Vermögen der MS „JPO Tucana“ Schifffahrtsgesellschaft mbH ist vor wenigen Tagen ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Schiffsfonds MS „JPO Tucana“ wurde von der HCI Capital AG aufgelegt.

Die HCI Capital AG hat sich nach der Integration der König & Cie Gruppe in Ernst Russ AG umbenannt.

Die „JPO Tucana“ wurde im Jahre 2011 von der MS „JPO Tucana“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG übernommen.

Aufgrund der Insolvenz der MS „JPO Tucana“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG werden Anleger wohl mit höheren Verlusten rechnen müssen.

Optionen für Anleger des Schiffsfonds MS „JPO Tucana“:

Bei dieser Anlage in dem Schiffsfonds MS „JPO Tucana“ handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Für Anleger ihr Kapital sicher, z. B. zur Altersvorsorge, anlegen wollten, ist eine derartige Anlage nicht geeignet.

Sofern einem derartigen Anleger dennoch zu einer Investition in dem Schiffsfonds MC „JPO Tucana“ geraten wurde, kann dies einen Beratungsfehler darstellen und einen Schadensersatzanspruch begründen.

Weiterhin sind Anlageberater oder auch Banken, die ihren Kunden den Abschluss einer derartigen Anlage empfehlen, verpflichtet, den Anleger zutreffend über Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

Sofern ein Anleger falsch oder ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Sofern eine Bank einen Kunden zu einer Anlage von einem Schiffsfonds geraten hat, muss sie dem Anleger auch offenlegen, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten hat. Denn nur wenn ein Anleger über derartige Rückvergütungen aufgeklärt wird, kann der Anleger das Interesse der Bank beurteilen.

Wenn eine derartige Provisionsvergütung nicht offengelegt wurde, kann gegen das beratende Kreditinstitut ebenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Anleger, der eine Anlage im Schiffsfonds MS „JPO Tucana“ abgeschlossen haben, sollten einen in Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bezüglich für sie sich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ergeben, um nach Möglichkeit außerhalb des Insolvenzverfahren einen etwaigen Verlust zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger.

Stand: 07.12.2016