Wie zu erfahren war, wurde über das Vermögen des HCI-Schiffsfonds bzw. der Gesellschaft des Containerschiffs MS „Berit“ ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Außerdem wurde auch über das Vermögen der Schiffsgesellschaft des Schiffs MS „Jork Ranger“ ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Einschiffsgesellschaft MS „Jork Ranger“ gehört zu 6 Schiffsgesellschaften des Schiffsfonds HCI Schiffsportfolio X.

Diese vorläufigen Insolvenzverfahren zu diesen beiden Schiffen bzw. Schiffsgesellschaften gliedern sich daher in eine Reihe kriselnden HCI-Schiffsfonds ein.

Möglichkeiten für Anleger von HCI-Schiffsfonds

Trotz der vorläufigen Insolvenzverfahren kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen das in HCI-Schiffsfonds investierte Kapital über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückzuerhalten.

Derartige Anlagen sind mit hohen Risiken verbunden.

Anleger müssen daher über diese Risiken und auch die Hintergründe von derartigen Fonds in Form von Beteiligungen an  Schiffsfonds aufgeklärt werden.

Sofern einem Anleger eine derartige Anlage als sicher empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen.

Sofern der Anleger nicht über die Risiken von dem Berater, der ihm die Anlage empfohlen hat, aufgeklärt worden ist, kann ein Anspruch auf Schadensersatz begründet sein.

Außerdem müssen insbesondere Banken, die Anlegern den Erwerb von HCI-Schiffsfonds empfohlen haben, darüber aufklären, wenn sie für die Empfehlung dieser Anlage eine Provisionsrückvergütung erhalten haben. Wurde dem Kunde dies verschwiegen, lässt sich ggf. auch ein Schadensersatzanspruch gegen das beratende Kreditinstitut durchsetzen.

Betroffene Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich für sie hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen ergeben.

Stand: 19.03.2015